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Solaranlagen auf Berlins Dächern – Senat beschließt eine Solarenergie-Pflicht
Künftig soll beim Bau neuer Häuser eine Solarenergie-Pflicht gelten | Foto: Ulrike Leone via Pixabay

Solaranlagen auf Berlins Dächern – Senat beschließt eine Solarenergie-Pflicht

09. Dezember 2020

Um künftig eine vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen, müssten die Dächer in Deutschland großflächig mit Solaranlagen ausgestattet sein. Das Land Berlin erkennt das erhebliche Potenzial auf den Dächern in der Stadt und geht mit einem Solargesetz den nächsten großen Schritt:

Solaranlagen sollen künftig ab Januar 2023 ein ganz natürlicher Bestandteil von Neubauten werden. Auf diesem Wege wird der Ausbau der Solarenergie beschleunigt.

Der Schlüssel zur klimaneutralen Stadt

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, die Einführung einer gesetzlichen Regelung zu Bau und Betrieb von Solaranlagen auf Neubauten und bei umfangreichen Dachsanierungen beschlossen. Künftig soll beim Bau neuer Häuser eine Solarenergie-Pflicht gelten.

Aus Gründen des Klimaschutzes stand schon lange zur Debatte, den Anteil des Solarstroms am Energieverbrauch zu steigern. Mit dem Solargesetz, wird ein weiteres Ziel ganz klar definiert: Bis spätestens zum Jahre 2050 soll der Solarstrom-Anteil am Energieverbrauch auf 25 Prozent anwachsen.

„Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spielt die Solarenergie eine Schlüsselrolle. Darum wollen mit dem Solargesetz den Solar-Ausbau weiter beschleunigen. Mit dem Solargesetz wird vermieden, dass auf Neubauten keine Solaranlage mitgeplant und installiert wird. Das sind verschenkte Flächen, die wir dringend für die Energiewende benötigen“, so Senatorin Ramona Pop.

Kritiker fordern: Freiwilligkeit statt Zwang

Doch die künftigen Regelungen treffen nicht überall auf Zustimmung. „Mit dem Ausbau der Solarenergie kann Berlin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Plan, eine Solarpflicht einzuführen, geht aber in die falsche Richtung. Wir brauchen Freiwilligkeit und Anreize statt Zwang. Viele Unternehmen arbeiten und produzieren in denkmalgeschützten Gebäuden. Eine Solarpflicht würde für sie früher oder später erhebliche zusätzliche Kosten bedeuten, wenn die Dächer dieser Immobilien grundlegend saniert werden müssen. Wer mehr Solarstrom will, muss die Firmen auf dem Weg dahin stärker unterstützen“, kritisiert Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg das Vorhaben des Senats.

Amsick betonte ebenfalls, dass eine Solarpflicht auch erhebliche Nebenwirkungen für den Wohnungsbau mit sich bringen würde. Bekannt ist: Bezahlbare Mietwohnungen sind Mangelware. Mit den zusätzlich verbundenen Kosten werde es sich seiner Meinung nach noch schwieriger gestalten, bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt zu schaffen. (mp)